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Moderator: Moderatoren
ich würde das nochmal genau nachforschen an deiner stelle, weil ich arbeite in einem staatlich geförderten projekt und wir sind verpflichte alle neuen webauftritte barrierefrei zu gestalten und alle bestehenden bis 2005, was nicht unbedingt ein problem ist was aber auf jeden fall beachtet werden muss. und ich denke gerade die kirche sollte darauf achten.(1) Die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs die in § 1 genannten Ziele aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten. Das Gleiche gilt für Landesverwaltungen, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen. In Bereichen bestehender Benachteiligungen behinderter Menschen gegenüber nicht behinderten Menschen sind besondere Maßnahmen zum Abbau und zur Beseitigung dieser Benachteiligung zulässig. Bei der Anwendung von Gesetzen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist den besonderen Belangen behinderter Frauen Rechnung zu tragen.
Wir sind keine Dienststelle sind keine Bundesverwaltung,Bei der Anwendung von Gesetzen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist den besonderen Belangen behinderter Frauen Rechnung zu tragen.
Landesverwaltung Körpersschaft Anstalt und Stiftung auch nicht.(1) Die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs die in § 1 genannten Ziele aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten.
Das Gleiche gilt für Landesverwaltungen, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen. In Bereichen bestehender Benachteiligungen behinderter Menschen gegenüber nicht behinderten Menschen sind besondere Maßnahmen zum Abbau und zur Beseitigung dieser Benachteiligung zulässig.
Macht IMHO bei normalen Links keinen Sinn, denn dann müßte jeder Link noch anzeigen, welcher Access-Key dafür zuständig ist - dasselbe mit Tabindex (geht auch, soweit ich weiß, nur bei Formularen).stony hat geschrieben: Empfehlung:
mit "Accesskey" wird frei festgelegt, welche Links per Tastaturbefehl aufgerufen werden.
Empfehlung:
Legen Sie mit "tabindex" eine Reihenfolge fest, in der die die Links mit Hilfe der Tab-Taste angesteuert werden.