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Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Mo 11. Apr 2022, 21:59
von hoprah
Eins habe ich noch vergessen ... aber das muss man sich überlegen.

Der
Verstand haftet auch .. ggf. mit seinem prsönlichen Vermögen.

Aber das sollte man auch nicht zu eng sehen. Denn wir gehen nicht mit viel Geld um und gehen eher keine Verpflichtungen gegenüber Dritten ein.

Trozdem sollte man es wissen.

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 16:12
von Faar
Das mit der Haftung klingt nicht so lustig.
Man darf keinesfalls für Folgen durch Fehler im CMS haften dürfen, das wäre uferlos.
Das CMS ist quelloffen und der Einsatz erfolgt auf eigenes Risiko.

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 16:21
von hoprah
Es geht bei der Haftung um Folgendes lt BGB:

§ 31a Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern
(1) Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 840 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins. Ist streitig, ob ein Organmitglied oder ein besonderer Vertreter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, trägt der Verein oder das Vereinsmitglied die Beweislast.

(2) Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.


Das hat mit der Haftung des CMS nicht richtig was zu tun. Den Haftungsausschluss gibt es sicherlich seitens 4fb aktuell auch schon.

Es geht auch immer "nur" um Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das kommt selten vor. Nicht die einfache Fahrlässigkeit ...

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 16:23
von Faar
Ja, das habe ich auch so gelesen aber noch nicht alles umfassend.
Da müsste dann der Anwalt oder Notar was dazu sagen.

Wir sollten Gas geben mit der ganzen Sache.

Viele Grüße,
Frank

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Fr 15. Apr 2022, 15:45
von mikedreissig
Erstmal ein großes "boah,ey, super" an hoprah für Deine Vorarbeit!

Das Thema Haftungsausschluss für die Nutzung von Contenido finde ich auch sehr wichtig und sollte unbedingt Eingang in die Satzung finden. Schaden kann es zumindest nicht.

Anmerkung zur Satzung, dort steht:
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins
§ 2 Nr. 1 Der Verein mit Sitz in Offenbach verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Abgabenordnung habe ich aber nicht gefunden ...?

Und bedeutet dies
hoprah hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 21:02
5. Eintragung ins Vereinsregister über Anwalt/Notar vom Vorstand ... müssen persönlich da sein, weil der Anwalt die Personen identifizieren muss ... also auch mit Personalausweis
dass das nicht über einen Videocall zu lösen ist, bei dem jeder seinen Personalausweis in die Kamera hält, sondern die Gründungsmitglieder anreisen müssen?

Grüße
Michael

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Fr 15. Apr 2022, 18:08
von hoprah
Moin,

der Haftungsausschluss kommt in die Software .. also in das CMS. Das hat nichts mit der Satzung zu tun.
Die Satzung kann einen persönlichen Haftungsaussvhluss der Vorstände nicht regeln. Das ist gesetzlich geregelt udn kann nicht "unterlaufen" werden.

Jdes Vorstandsmitlgied kann überlegen, ob es sich lohnt eune Versicherung abzuschließen.
Da wir aber nicht planen, mit viel Geld zu arbeiten - lohnt sich das eher nicht. Man kann solche Versicherungen immer abschließen. Das muss also jetzt nicht entschieden werden.

Die Abgabenordnung ist eine gesetzliche Verordnung... das regelt alles, was das Finanzamt so machen .. und was ein Steuerzahler alles geltend machen kann, um Steuern zu senken.
Dort ist auch die Gemeinnützigkeit geregelt. Daher der Hinweis.

Da muss man den Notar/Anwalt fragen, ob der das auch per Videocall macht. Er muss das halt bestätigen, dass es die Personen gibt.
Aber das wird sich sicher lösen lassen. Ich komme auch notfalls mal aus Hannover nach Offenbach.

Ich hatte noch vergessen, dass ein(e) Kassenprüfer/in gewählt werden muss. Die Person darf nicht dem Vorstand angehören. Sollte man auch bei der Gründungsversammlung machen.
Wichtig ist auch das Protokoll der Gründungsversammlung. Das wird auch benötigt, da dort die Personen des Vorstandes gewählt wurden und dies zur Eintragung ins Vereinsregister benötigt wird.

Wie gesagt, die Haftung würde ich erstmal hinten anstellen. Sie macht immer etwas Angst, ist aber nicht so bedeutend. Es sei denn, wir haben einen Verien wie den DFB oder so...

Gruß vom Horst .. alias hopra.....

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Mi 4. Mai 2022, 08:22
von homtata
Hallo hoprah,

vielen vielen Dank für deine Vorarbeit zur Satzung, und sorry für die längere Auszeit. Ich wollte mich gerade jetzt aktuell mehr einbringen, kann dies aber wegen einer schweren Erkrankung meines Mannes nur bedingt und nur punktuell. Die Entwürfe deiner Satzungsversion sowie die Anlagen klingen sehr gut, und ich finde es auch wichtig, dass die Satzung in einer frühen Fassung nicht versucht, zuviele Eventualitäten zu regeln. Erfahrungsgemäß wird man damit eher schnell handlungsunfähig und verbaut sich Auswege aus Krisen. Vieles lässt sich juristisch nicht lösen, gerade wenn es eher zu persönlichen Animositäten kommen sollte hier und da, was in einem Verein ja selten ausbleibt. Hauptsache, die Kompetenzen, Grenzen und Handlungsspielräume sind klar definiert. Das scheint mir in deiner Vorlage der Fall zu sein. Wichtige Dinge, die nachträglich geändert werden müssen (Beitragshöhen usw.) sind nicht Teil der Satzung, das ist gut; diese ist einfach generalisiert und gibt die sich ändernden Dinge in andere Hände ab.
Kannst du mit deinem Anwalt mal klären, was der Check dieser Version inkl. Änderungsempfehlungen in Bezug auf unsere Bedürfnisse kosten würde? Ich kann dann gern das Geldeinsammeln unter den Usern für diese Kosten organisieren.
Ich würde ehrlich gesagt vorschlagen, dass wir diese Version in eine finale Prüfung geben und dann mit 4fB und Thomas Schäfer-Tertilt reden, wie sich dann die Fragen rund um Webseite, Rechteübertragung und Forum möglichst unkompliziert und zügig regeln lassen, damit wir einfach mal ins Laufen kommen und in keinen Orga-Stau geraten. Es muss jetzt ja auch noch zügig weiter am Core gearbeitet werden und die Vereinsgründung wird uns da auch Energie fressen, wenn wir das noch ewig schieben.

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Mi 4. Mai 2022, 12:28
von Nepstar
homtata hat geschrieben:
Mi 4. Mai 2022, 08:22
Hallo hoprah,

vielen vielen Dank für deine Vorarbeit zur Satzung, und sorry für die längere Auszeit. Ich wollte mich gerade jetzt aktuell mehr einbringen, kann dies aber wegen einer schweren Erkrankung meines Mannes nur bedingt und nur punktuell. Die Entwürfe deiner Satzungsversion sowie die Anlagen klingen sehr gut, und ich finde es auch wichtig, dass die Satzung in einer frühen Fassung nicht versucht, zuviele Eventualitäten zu regeln. Erfahrungsgemäß wird man damit eher schnell handlungsunfähig und verbaut sich Auswege aus Krisen. Vieles lässt sich juristisch nicht lösen, gerade wenn es eher zu persönlichen Animositäten kommen sollte hier und da, was in einem Verein ja selten ausbleibt. Hauptsache, die Kompetenzen, Grenzen und Handlungsspielräume sind klar definiert. Das scheint mir in deiner Vorlage der Fall zu sein. Wichtige Dinge, die nachträglich geändert werden müssen (Beitragshöhen usw.) sind nicht Teil der Satzung, das ist gut; diese ist einfach generalisiert und gibt die sich ändernden Dinge in andere Hände ab.
Kannst du mit deinem Anwalt mal klären, was der Check dieser Version inkl. Änderungsempfehlungen in Bezug auf unsere Bedürfnisse kosten würde? Ich kann dann gern das Geldeinsammeln unter den Usern für diese Kosten organisieren.
Ich würde ehrlich gesagt vorschlagen, dass wir diese Version in eine finale Prüfung geben und dann mit 4fB und Thomas Schäfer-Tertilt reden, wie sich dann die Fragen rund um Webseite, Rechteübertragung und Forum möglichst unkompliziert und zügig regeln lassen, damit wir einfach mal ins Laufen kommen und in keinen Orga-Stau geraten. Es muss jetzt ja auch noch zügig weiter am Core gearbeitet werden und die Vereinsgründung wird uns da auch Energie fressen, wenn wir das noch ewig schieben.
DANKE!
Mein Kommentar in kurz: sobald das Bankkonto bekannt ist gerne melden. Dann überweise ich gerne... bzw. was ich vor einer Weile feststellen musste: Banküberweisungen aus der Schweiz (wo ich bin) ins Ausland sind gerne etwas teuer --> ginge via PayPal?

Grüsse

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Mi 4. Mai 2022, 13:06
von hoprah
Moin...

Ich habe meinen Anwalt mal angefragt, ob er prüft und was es kostet....

Wenn ich mehr weiß, sage ich Bescheid. Denke aber, dass alles ok ist.
Dazu reichen meine rechtlichen Kenntnisse aus.

Bankkonto geht erst dann ,wenn der Verein etabliert ist. Denn zur Eröffnung des Bankkontos brauchen wir die Satzung und Eintrag ins Vereinsregister.

Die Spenden jetzt müssten wir über ein anderes Konto abwickeln und hinterher ins Vereinsvermögen überführen.

Wartet mit den Spenden, bis ich weitere Infos zu den Kosten habe.

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Mi 4. Mai 2022, 14:25
von McHubi
Auch von mir eine DANKE für diese nächsten Schritte! :D

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Mo 16. Mai 2022, 21:43
von gifti
Hallo zusammen,

ich habe das Contenido-Forum schon länger nicht mehr besucht. Nun habe ich gesehen, das Contenido in einen Verein ausgelagert werden soll.
Ich habe das ganze Prozedere zur Gründung eines Vereines in Deutschland gelesen. Ich kann nur sagen, es scheint sehr kompliziert und teuer zu sein.
Habt Ihr euch mal überlegt, einen Verein nach Schweizer Recht zu gründen? Ist einfacher und viel günstiger.

https://www.vitaminb.ch/vereinsglossar/gruendung/
https://www.vertragshilfe.ch/verein-gruenden-schweiz/
https://www.myright.ch/de/rechtstipps/f ... in-grunden

Gruss aus der Schweiz
Alex

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Di 17. Mai 2022, 08:52
von Faar
gifti hat geschrieben:
Mo 16. Mai 2022, 21:43
Ich kann nur sagen, es scheint sehr kompliziert und teuer zu sein.
Einen Verein in Deutschland zu gründen ist weder kompliziert noch teuer.
Man trifft sich, nimmt irgendeine Satzung und passt sie an und geht damit zum Notar und gründet den Verein, fertig.
Beispiel: http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm#4

Das Problem ist eine lange Satzung, die nicht nur von einem Anwalt ausgearbeitet oder geprüft werden sollte, sondern bei jeder kleinen Änderung wieder den Gang zum Notar fordert. Je, länger die Satzung, desto teurer.
Man kann auch eine lange Satzung einfach nehmen und zum Notar gehen und zahlt dann halt anschließend Anwaltskosten, wenn es zu Streitereien über die Satzung kommt. Und Streitereien werden kommen, das gehört zu Vereinen wie die Luft zum atmen.

Das nächste große Problem ist, wenn man einen e.V. gründen will, braucht es mindestens 7 Leute die mit der Satzung zum Notar gehen und den Verein gründen. Wir wohnen und arbeiten überall verteilt, nur nicht alle am gleichen Ort.
Eine physische Anwesenheit erfordert nicht geringen Zeit- und Geldaufwand.
Könnte man die Unterschriften auf einem Papier leisten, das die Runde macht und danach über Zoom mit dem Notar plaudern, wäre das wohl kein Problem.

Letztes großes Problem, jeder wartet auf den anderen, dass der was tut.

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Di 17. Mai 2022, 09:39
von hoprah
Moin...

ich bin da am abklären mit dem Anwalt. Es gab nur ein kleines Kommunikationsproblem. Dahee die Zeitverzögerung.
Man kann auch eine lange Satzung einfach nehmen und zum Notar gehen und zahlt dann halt anschließend Anwaltskosten, wenn es zu Streitereien über die Satzung kommt. Und Streitereien werden kommen, das gehört zu Vereinen wie die Luft zum atmen.
So ist das.
Hab da sehr leidvolle Erfahrungen.... 8)

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Mi 22. Jun 2022, 14:02
von hoprah
Hallo,

sorry, dass es etwas gedauert hat. Da gab es keider ein paar Probleme.

Daher habe ich nun eine Stellungnahme des Notars:

Sehr geehrter Herr Prahmann,

leider bin ich zeitlich nicht in der Lage, mir die Satzung im Detail anzuschauen.

Jedoch sehe ich auf Anhieb keine Auffälligkeiten, die vom Gericht
beanstandet werden könnten oder unüblich wären.

Dies betrifft auch die Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit. Wenn Sie insofern
jedoch sicher gehen wollen, so gibt das Finanzamt im Vorfeld eine
Einschätzung dazu ab.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Tickwe

TICKWE | RECHTSANWÄLTE | NOTARE


Ich denke, das ist kostenfrei. Soweit konnte ich mich auf ihn immer verlassen mit seinen Aussagen und Beurteilungen.
Wenn es euch nicht reicht, müsstet ihr einen anderen Anwalt/Notar fragen ... der dann Kosten verursacht.

Ich würde nun vorab einfach mal beim zuständigen Fiannzamt anfragen, ob alles ok ist mit der Gemeinnützighkeit. Da es aber Standardformulieren sind .. sollte das passen.

Re: Satzung CONTENIDO e.V. (Entwurf)

Verfasst: Mi 22. Jun 2022, 15:02
von Faar
Danke, was wäre dann der nächste Weg?