Aber GNU GPL haben wir schon verstanden, oder?
Im Sinne von "free speech, not free beer" kann eine Kopiergebühr / Bereitstellungsgebühr erhoben werden.
Nein, für Contenido an sich ist das unzulässig. Wenn man möchte, kann man sich aber von 4fb oder jemandem anderen, ggf. kostenpflichtig, bei der Installation helfen lassen. Das hat aber mit Contenido an sich, nichts zu tun.
Unabhängig von der Gebühr kann aber 4fb als Urheber z.B. einer Veröffentlichung auf der CD-ROM einer (kostenpflichtigen) Zeitung widersprechen. Das kann aber jeder.
-Für die Implementierung (Umsetzung der Layouts, evlt. Anpassung von Modulen die unter der GPL stehen) kann eine Gebühr erhoben werden
Das hat nichts mit Contenido zu tun. Ich kann mir natürlich - ggf. kostenpflichtige - Hilfe für Änderungen suchen.
Wenn mir jemand ein Haus schenkt, kann ich einen Handwerker mit dem Teppich verlegen beauftragen - den ich bezahlen dürfte.
Neu Entwickelte Module stehen im Sinne der GPL nicht im Zusammenhang mit Contenido und unterliegen daher nicht dem Zwang selbst unter der GPL veröffentlicht zu werden.
Ja.
Die Uhrheber- und somit die Verwertungsrechte liegen beim Autor selbst
Jein. Die Urheberrechte immer, bei den Verwertungsrechten würde ich eine Abhängigkeit mit der Form der Veröffentlichung sehen (aber ich bin kein Jurist). Ich kann IMHO nicht Code in einem offentlichen Forum bereitstellen mit "hier mein Modul, viel Spaß" um dann nach Jahren eine Gebühr einfordern.
(Die Erteilung eines Patens, was hier aber nicht möglich wäre, ist auch nur möglich, sofern ich nicht die Details meiner Erfindung bereits breit veröffentlicht habe)
Änderungen am Contenido Code müssen kenntlich gemacht und unter der GPL veröffentlicht werden. (.z.B. hier im Forum)
Na ja, das kenntlich machen wird nicht gefordert. Der geänderte Code muss jedoch veröffentlicht werden und unterliegt wieder der GNU/GPL.
Beispiel: Netgear hat in seinem Router eine Firewall aus einem Open Source-Projekt in modifizierter Form eingesetzt. Sie wurden verklagt und wurden dazu verurteilt, die Bezugsquelle zu nennen und den gesamten Code der Firewall zu veröffentlichen.
Ein Haftungsausschluss ist mit deutschem Recht problematisch, da dieser nicht möglich ist. Nur wer nicht Grob-fahrlässig handelt, macht sich nicht strafbar
Ja, im deutschen Recht wäre es "vorsätzlich und/oder grob fahrlässig".
Wenn ich in einen Porzellanladen mit einem Hammer gehe und eine Vase zerstöre, war ich nicht fahrlässig, noch nicht mal grob...
Off-Topic: Was wenige wissen: Habe ich keine Haftpflichtversicherung und ich werde im Porzellanladen ohnmächtig (ohne, dass ich von einer entsprechenden Erkrankung Kenntnis habe) muss ich für den Schaden nicht zahlen (da weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit besteht). Habe ich eine Haftpflichtversicherung, muss diese zahlen (sie hat die Pflicht, zu haften).
Gruß
HerrB