Rechtliche Frage Urheberrecht

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barni
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Rechtliche Frage Urheberrecht

Beitrag von barni » Di 22. Jul 2008, 19:46

Hallo Leute,

hatte bis jetzt selten damit was zu tun, aber hätte hier eine Frage an euch.
Und zwar geht es um die Entwicklung einer Websoftware im Kundenauftrag.

Im Lastenheft steht:

Code: Alles auswählen

1.8. Eigentum der Software / Dokumentation
Der Source Code der ABC Prozesssoftware gehört nach Abschluss der Programmierarbeit ausschließlich der ABC GmbH & Co. KG

Für die Erstellung der Software ist eine umfassende Dokumentation Inhalt des Vertrages, die der ABC GmbH & Co.KG nach Beendigung der Programmierung zur Verfügung gestellt wird.

Sämtliche Rechte an der Software und entsprechender Weiterentwicklungen liegen ausschließlich bei der ABC GmbH & Co KG
Ist das normal?
Komme eher aus der Grafik-Ecke und da wäre sowas eher unnormal, da die Rechte eines Layouts ect beim Ersteller liegen und der Kunde in dem Sinne nur ein "Nutzungsrecht" erhält.

Würde mich interessieren was Ihr davon haltet und ob sich da jemand auskennt.

Danke euch!
Barni
ich bin genauso hilflos wie ich tu ;)

OliverL
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Re: Rechtliche Frage Urheberrecht

Beitrag von OliverL » Di 22. Jul 2008, 20:37

Ob das so Normal ist kann ich dir nicht sagen.
Hört sich aber so an wie ein Software Kauf ( Vorausgesetzt das 100% der Leistungen bezahlt werden ).

Anders ist es bei Adobe PhotoShop da kauft man eine Nutzungs-Lizenz und nicht wie im Volksmund die ganze PhotoShop-Software. PhotoShop ist mehr wert als 800€

Ich arbeite am liebsten so das ca..120% an bezahlter Zeit in ein Projekt (Module) stecke um beim nächsten Projekt für das selbe noch mal in 80% der Zeit benötige. Das rentiert sich ab dem 3 Projekt.

barni hat geschrieben:1.8. Eigentum der Software / Dokumentation
Der Source Code der ABC Prozesssoftware gehört nach Abschluss der Programmierarbeit ausschließlich der ABC GmbH & Co. KG
Vergleichbar wie beim Patent: Nutzung oder Kauf
Hier ist es kauf!
barni hat geschrieben:Für die Erstellung der Software ist eine umfassende Dokumentation Inhalt des Vertrages, die der ABC GmbH & Co.KG nach Beendigung der Programmierung zur Verfügung gestellt wird.
Bedeutet das deine Rechnung in Posten aufgeteilt sein muss so das ersichtlich wird wie die Kosten zustande kommen.
Wie beim Supermarkt: auf der Rechnung steht jedes Produkt (Posten) und was es Kostet (bei die Zeit). Resultat ist eine Summe (Zeit x Stundensatz)

Du solltest Zusätzliche Leistungen als extra Block auszeichen. d.h. alles was für den Kunden nach/währen der Programmierung geleistet wurde und nicht deutlich im Pflichtenheft beinhaltet ist.
barni hat geschrieben:Sämtliche Rechte an der Software und entsprechender Weiterentwicklungen liegen ausschließlich bei der ABC GmbH & Co KG
Die Firma kann machen was sie will mit der Software. Auch an andere wieder verkaufen. Du darfst aber nichts machen.

Ich hatte es mal das so eine Software sehr sehr Kundenspezifisch ist und teuer für die Firma/Kunden. Die Zusätzlichen Kosten können sogar 1/4 des Endpreises sein d.h. 400% des Angebotspreis.

mfg OliverL

Alles ohne Gewährleistung!

kummer
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Beitrag von kummer » Mi 23. Jul 2008, 08:04

Solche Vertragsklauseln sind bei grösseren Unternehmen absolut normal und stellen häufig Teil der Allgemeinen Geschäfts- resp. Einkaufsbedingungen dar. Dieses Vorgehen hat für den Käufer zwei wesentliche Aspekte: einerseits hat er die Gewähr, mit dem erhaltenen Code weiterarbeiten zu dürfen (weil er sich alle Nutzungsrechte hat übertragen lassen) und zum anderen hat er die Sicherheit, dass nicht jemand anderes von der eigenen Investition einen Nutzen hat (negativer Wettbewerb).

Du kannst dich teilweise davon entbinden, indem du mit dem Kunden vereinbarst, dass du Open Source-Lizenzierte Software verwenden kannst, für die du dem Kunden das oben genannte Recht naturgemäss nicht einräumen kannst. Das musst du in jedem Fall mit dem Kunden ausmachen. Sonst kannst du keinerlei Software verwenden (weder proprietär oder offener Code). Dann hast du die Möglichkeit, wenigstens für das vorliegende Projekte unspezifische Programmteile selber unter eine offene Lizenz zu stellen und in künftigen Projekte weiterverwenden zu können.
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Bender
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Beitrag von Bender » Mi 23. Jul 2008, 10:56

barni hat folgendes geschrieben:

Code: Alles auswählen

Sämtliche Rechte an der Software und entsprechender Weiterentwicklungen liegen ausschließlich bei der ABC GmbH & Co KG
Vielleicht überträgst du zwar die Nutzungsrechte der Software an die Firma, aber was die entsprechende Weiterentwicklung betrifft, so darf die Firma lediglich Änderungen an der Software vornehmen, die ausschließlich zur Fehlerkorrektur dienen. Anderenfalls wäre das ein urheberrechtlich nicht zulässig.

barni hat folgendes geschrieben:

Code: Alles auswählen

1.8. Eigentum der Software / Dokumentation
Der Source Code der ABC Prozesssoftware gehört nach Abschluss der Programmierarbeit ausschließlich der ABC GmbH & Co. KG
Solang du nicht für die Firma in der Firma als Mitarbeiter arbeitest, gehört der Firma auch nicht der SourceCode. Ist doch dein geistiges Schaffen. Was vielleicht damit gemeint ist, dass der Vertrag damit bewirken soll, dass die Firma die alleinigen Verwertungsrechte erhält und du damit die Software an keinen anderen Kunden zur Verfügung stellen darfst.[/code]

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Beitrag von kummer » Mi 23. Jul 2008, 11:06

Bender hat geschrieben:Anderenfalls wäre das ein urheberrechtlich nicht zulässig.
das ist so nicht zutreffend. als angestellter hat man im softwarebereich nicht automatsich die urheberrechte am eigenen code. diese liegen - allerdings nur im softwarebereich - bei der firma, bei der du angestellt bist. diese kann die eigentlichen urheberrechte zwar nicht übertragen (das ist nie möglich), sie kann jedoch die aus dem urheberrecht abgeleiteten nutzungsrechte teilweise oder ganz und auch exklusiv übertragen.

insofern sind solche vertraglichen vereinbarungen durchaus zulässig und im übrigen - wie gesagt - bei grösseren unternehmen usant. deshalb ist es wichtig, den kunden auf allfällige programmteile aufmerksam zu machen, für die er die exklusiven nutzungsrechte nicht reklamieren kann. und damit kann man sicherstellen, dass insbesondere unspezifische programmteile von der übertragung der rechte ausgeschlossen sind, wenn man diese offen lizenziert.
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